Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine verbindlichen Aussagen über den Umgang mit dem Thermomix ® TM5 als Träger eines Hirnschrittmachers machen können.
Befragen Sie in diesem Fall bitte Ihren behandelnden Arzt.
Generell gilt, dass unsere Geräte nach den gültigen Bestimmungen zugelassen sind. Sie können die entsprechenden Prüfkennzeichnen in der Gebrauchsanleitung nachlesen.
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