Vorwerk ist Mitglied des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland und damit der Einhaltung folgender Verhaltensstandards verpflichtet:
Alle Vorwerk Kundenberater*innen
... stellen sich grundsätzlich mit ihrem Firmenausweis vor.
... informieren sofort über den Zweck ihres Besuches.
... sind nicht aufdringlich und bedrängen den potenziellen Kunden nicht.
... beraten im Verkaufsgespräch umfassend, vollständig und leicht verständlich.
... nehmen sich Zeit für die Beratung ihrer Kunden.
... zwingen dem Kunden nichts auf.
... gehen das Vertragsformular vor Unterzeichnung komplett mit dem Kunden durch.
... halten alle Vereinbarungen zwischen sich und dem Kunden schriftlich fest.
Der Verbraucher bekommt die Möglichkeit über ein Angebot in Ruhe nach zu denken. Gerne kommt der Kundenberater*in noch einmal vorbei.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.