Für die Vorwerk Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Auf viele weitere Produkte erhalten Sie eine 5 Jahres Garantie. Für Gewerbe gelten 2 Jahre. Die Gewährleistung gilt ab Lieferung des Gerätes.
Wenn Sie Ihren Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung geltend machen möchten, müssen Sie lediglich im Besitz der Originalrechnung sein und diese vorlegen können.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.