Wenn Sie einen Vorwerk Gutschein in den stationären Vorwerk Stores erworben haben, finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem jeweiligen Gutscheinkartenträger.
Hier der Wortlaut der AGBs aus unseren Online-Shops:
- Vorwerk bietet käufliche Gutscheine zum Selbstausdruck (online) oder als Gutscheinkarte (Scheckkartenformat) an, welche deutschlandweit für alle Produkte der Geschäftsbereiche Thermomix und Kobold eingelöst werden können. Diese Gutscheine können nicht für Produkte anderer Vorwerk-Gesellschaften eingesetzt werden.
- Die Aktivierung des Gutscheins erfolgt in der Regel sofort, bei Kauf gegen Rechnung nach Zahlungseingang.
- Gutscheine sind ab Datum der Aktivierung 3 Jahre innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist gültig.
- Gutscheine können nicht zum Erwerb weiterer Gutscheine eingesetzt werden.
- Einlösung:
- Bei Käufen in Vorwerk Shops sowie Vorwerk Online-Shops bzw. bei Entgegennahme von Bestellungen durch Handelsvertreter können mehrere Gutscheine bis zum maximalen Betrag von EUR 1.500,- zum Zahlen eingesetzt werden.
- Das Guthaben der Gutscheine (Zeitpunkt der Einlösung) wird automatisch vom Warenwert der Bestellung abgezogen. Eine verbleibende Differenz kann mit einer anderen zugelassenen Zahlungsweise beglichen werden.
- Restguthaben von Gutscheinen werden nicht in bar ausgezahlt.
- Das Guthaben des jeweiligen Gutscheins kann im Shop vor Ort oder online unter www.vorwerk-gutschein.de abgefragt werden.
- Gutscheine können nicht wieder aufgeladen werden
- Wird mittels Einsatz von Gutscheinen erworbene Ware zurückgenommen, erfolgt die Erstattung des Kaufpreises über die gleichen Zahlungswege. Der mittels Gutscheinen eingesetzte Betrag wird auf eine neue Gutscheinkarte aufgeladen und diese ausgehändigt bzw. auf dem Postweg versendet.
- Vorwerk übernimmt keine Haftung für Verlust, Entwendung, Beschädigung, Zerstörung oder Unkenntlichmachung von Gutscheinkarten.
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